
Sehr geehrte Eltern,
am Dienstag, 12. Oktober 2021 haben wir vom Landratsamt Donau-Ries folgende Information erhalten:
„… , dass sich die Einrichtungen für eine Testmethode entscheiden müssen.
Wenn Sie die Pool-Testungen anbieten, erhalten die Eltern keine weiteren Berechtigungsscheine zur Abholung von Selbsttests in den Apotheken.
Alle Eltern, die ihr Einverständnis zur Pool-Testung ihrer Kinder nicht erteilen, erhalten keine weiteren Berechtigungsscheine.
Einrichtungen, die nicht an den Pool-Testungen teilnehmen, können weiterhin das bereits bekannte Verfahren anwenden.“
Das heißt, im Elternbrief vom 06. Oktober 2021 ist folgender Abschnitt aufgrund der Entscheidung des Staatsministeriums hinfällig:
…nach wie vor haben alle Sorgeberechtigten die Möglichkeit Ihr Kind über das bisherige freiwillige Verfahren mit Selbsttest über die Berechtigungsscheine zu testen.
Wir als Einrichtung sind mittlerweile am Pool-Test-Verfahren angemeldet.
Wichtiger Hinweis:
Die Pool-Tests werden im Labor des Donauwörther Krankenhauses ausgewertet. Für den Transport wurde ein Kurierdienst beauftragt.
Wir bitten um Verständnis dieser kurzfristigen Änderung
Das Team